Gutschein Aktion

Gutschein Aktion

Bis zu 50 € geschenkt 2.)

Jetzt anderen und sich selbst eine Freude mit der Gartencenter Augsburg Gutscheinkarte machen.

Beim Kauf unserer Gutscheinkarten bekommen Sie bis zum 31.12.2024, abhängig von der Höhe des Gutscheinbetrages, einmalig einen 10 €, 20 € oder sogar 50 € Rabatt-Gutschein geschenkt 2.)

So macht das Schenken doch doppelt Freude.

 


2.) Aktionszeitraum 18.11.-31.12.2024: Beim Kauf einer Gutscheinkarte im Wert ab 50 € bis 99,99 € erhält der Käufer einmalig einen Rabatt-Gutschein im Wert von 10 € geschenkt. Beim Kauf einer Gutscheinkarte im Wert ab 100 € bis 249,99 € erhält der Käufer einmalig einen Rabatt-Gutschein im Wert von 20 € geschenkt. Beim Kauf einer Gutscheinkarte im Wert ab 250 € erhält der Käufer einmalig einen Rabatt-Gutschein im Wert von 50 € geschenkt. Die Gutscheine sind einlösbar vom 02.01. bis 28.02.2025 im Gartencenter Augsburg. Barauszahlung nicht möglich. Nicht kombinierbar mit anderen Sofortrabatten, Aktionen, Kundenkartenpreisen, Rabatt-Coupons und Rabatt-Gutscheinen. Nur ein Rabatt-Gutschein pro Einkauf einlösbar. Bei Umtausch, Warenrücknahme oder Retour verliert der Rabatt-Gutschein seine Gültigkeit und es erfolgt keine Ausgabe eines neuen Rabatt-Gutscheins. Vom Rabatt ausgenommen sind reduzierte Artikel, Ausverkaufsware, Bücher, Zeitschriften, Pfand, Gase, bereits bestehende Kaufverträge, Geschenkgutscheine, Serviceleistungen (u. a. Miettransporter/-anhänger, Verbrauchsartikel für Service), Fracht- und Versandkosten. Der 10 € Rabatt-Gutschein ist ab einem Einkaufswert von 30 € einlösbar. Der 20 € Rabatt-Gutschein ist ab einem Einkaufswert von 60 € einlösbar. Der 50 € Gutschein ist ab einem Einkaufswert von 100 € einlösbar.
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Unsere Öffnungszeiten


Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9.00 - 18.30 Uhr
Samstag 9.00 - 18.00 Uhr
Sonn- & Feiertag 11.00 - 16.00 Uhr*

Feiertagsöffnungszeit:
Heiligabend 9.00 - 13.00 Uhr

1./2. Weihnachtstag geschlossen
Silvester 9.00 - 13.00 Uhr
Neujahr geschlossen


* An Sonn-und Feiertagen Verkauf eingeschränkte Sortimente gem.§5 des Ladenöffnungsgesetzes NRW.