1. Kundenkarte und -datennutzung für Werbezwecke
1.1 Gartencenter Augsburg GmbH & Co. KG, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund (nachfolgend „Gartencenter Augsburg“ genannt) betreibt das Gartencenter Augsburg Kundenkartenprogramm.
1.2 Die Kundenkarte des Gartencenter Augsburg Kundenkartenprogramms kann von jeder voll geschäftsfähigen natürlichen oder jeder juristischen Person beantragt werden.
1.3 Die Kundenkarten werden in zwei Varianten ausgestellt: (1) Karte ohne Rechnungskauffunktion und (2) Karte mit Rechnungskauffunktion (optional). Gartencenter Augsburg entscheidet nach eigenem Ermessen, welchen Kunden die Rechnungskauffunktion angeboten wird; es gibt insoweit keinen Anspruch des Kunden auf Rechnungskauffunktion.1.4 Die Teilnahme an dem Kundenkartenprogramm ist kostenlos; Gartencenter Augsburg bietet die Kundenkarte jedoch u. a. auch deshalb an, um Informationen über das Kaufverhalten der Kunden zu gewinnen und auf dieser Grundlage seine Werbemaßnahmen an den mutmaßlichen oder tatsächlich bekannten Interessen des Kunden auszurichten. Solche Werbemaßnahmen können sich auf Angebote beziehen, die der Kunde bei Gartencenter Augsburg erwerben kann, die von Gartencenter Augsburg vermittelt werden (z. B. Gerätemiete, Versicherungen, Bauleistungen, weitere Services etc.), und/oder auf die Angebote und Vermittlungsleistungen anderer Unternehmen der Unternehmensgruppe. Die Nutzung der anfallenden personenbezogenen Daten für Werbezwecke stellt daher einen integralen Bestandteil der Kundenkarte und eine Gegenleistung des Kunden für die mit der Kundenkarte gewährten Vorteile dar.
2. Erwerb von Kundenvorteilen
2.1 Der Inhaber der Kundenkarte erhält von Gartencenter Augsburg jeweils festgelegte Kundenvorteile, z. B. einen Bonus in Form einer Gartencenter Augsburg Gutscheinkarte und/oder einen Sofortrabatt. Der Erwerb eines Bonus wird regelmäßig an die Überschreitung gewisser Umsatzgrenzen für Einkäufe in den Gartencenter Augsburg Märkten innerhalb eines definierten Sammelzeitraums geknüpft. Die Sammelzeiträume, die dem Kunden zustehenden Kundenvorteile sowie die dafür ggf. geltenden Umsatzgrenzen ergeben sich aus den von Gartencenter Augsburg jeweils öffentlich auf gartencenter-augsburg.de sowie in den Gartencenter Augsburg Märkten zu Beginn eines Sammelzeitraums bekannt gemachten Verlautbarungen. Diese Verlautbarungen sind verbindlich und können von Gartencenter Augsburg grundsätzlich nicht einseitig geändert werden, sobald ein Sammelzeitraum begonnen hat. Gartencenter Augsburg kann mit bestimmten Kunden oder Kundengruppen Sonderabreden zu Kundenvorteilen und/oder Sammelzeiträumen treffen oder für bestimmte Kunden oder Kundengruppen gesonderte Verlautbarungen zu Kundenvorteilen tätigen.
2.2 Es werden nur die Einkäufe berücksichtigt, bei denen der Kunde beim Einkauf die Kundenkarte einsetzt. Gartencenter Augsburg wird im Rahmen der jeweiligen Verlautbarung für einen Sammelzeitraum bekannt geben, welche Einkäufe oder Artikel berücksichtigungsfähig sind und welche nicht.
2.3 Die Sammelzeiträume sind jeweils getrennt voneinander. Ein Übertrag von Umsatz in den nächsten oder einen anderen Sammelzeitraum ist nicht möglich.
2.4 Der Sammelkontostand wird bei jedem Einkauf in einem Gartencenter Augsburg Markt auf dem Bon ausgedruckt und kann jederzeit auch ohne Einkauf in einem Gartencenter Augsburg Markt ausgedruckt werden.
2.5 Der Kunde kann den Bonus (soweit ein solcher von Gartencenter Augsburg für einen bestimmten Sammelzeitraum verlautbart wird) innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Ablauf des jeweiligen Sammelzeitraumes in jedem Gartencenter Augsburg Markt in eine Gartencenter Augsburg Gutscheinkarte umwandeln lassen. Für die Karte mit Rechnungskauffunktion gilt abweichend hiervon Ziffer 7.3. Eine Auszahlung des Bonus in Bargeld ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Gutscheinkarte kann innerhalb von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst werden.
3. Abwicklung
3.1 Zu der Kundenkarte kann für private Personen eine Nebenkarte für ein Mitglied des Haushaltes, für Unternehmer und Vereine bis zu fünf Nebenkarten für Unternehmenszugehörige/Vereinsmitglieder beantragt werden. Die Inhaber der Nebenkarten sammeln mit den von ihnen getätigten Einkäufen ausschließlich zu Gunsten des Sammelkontos des Hauptkarteninhabers. Der Nebenkarteninhaber erwirbt aus dem Sammeln von Einkäufen keine Rechte oder Anwartschaften. Außerhalb der vorstehenden Nebenkartenregelung ist die Kundenkarte nur personengebunden einzusetzen und grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar und darf solchen auch nicht überlassen werden.
3.2 Gartencenter Augsburg bleibt vorbehalten, Kunden Angebote mit besonderen Vergünstigungen zu unterbreiten, bei denen angesichts dieser Vergünstigungen eine Gutschrift der Umsätze auf dem Sammelkonto unterbleibt. Gartencenter Augsburg wird auf diesen Umstand gegebenenfalls unmissverständlich hinweisen. Nimmt der Kundenkarteninhaber derartige besondere Vergünstigungen in Anspruch, erklärt er sich hierdurch damit einverstanden, dass die entsprechenden Umsätze nicht dem Sammelkonto gutgeschrieben werden.
3.3 Bei gesetzlich zulässiger oder vereinbarter Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch, etc.) eines Vertrages, der eine Buchung des Einkaufs auf dem Sammelkonto zur Folge hatte, ist Gartencenter Augsburg dazu berechtigt, das Sammelkonto entsprechend negativ zu belasten. Dasselbe gilt im Falle von Fehlbuchungen, also irrtümlich oder fehlerhaft erfolgten Gutschriften. Wurde dem Inhaber der Kundenkarte vor der Rückgängigmachung bereits eine Gartencenter Augsburg Gutscheinkarte ausgestellt, so muss er diese zurückgeben und erhält, wenn trotz der Belastung des Sammelkontos die Voraussetzungen für einen Bonus noch erfüllt sind, eine entsprechend angepasste neue Gutscheinkarte. Hat er die Gutscheinkarte bereits eingelöst, muss er den Gutscheinbetrag – gegebenenfalls anteilig – zurückzahlen.
3.4 Die Verwaltung der Sammelkonten erfolgt durch Gartencenter Augsburg. Gartencenter Augsburg ist berechtigt, sich zur Abwicklung dieses Vertrages oder der hieraus resultierenden Pflichten Dritter zu bedienen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten des Kunden, muss dieser dies Gartencenter Augsburg schriftlich, persönlich, telefonisch oder online im Kundenkartenportal unter gartencenter-augsburg.de mitteilen.4.2 Falls dem Karteninhaber die Kundenkarte abhandenkommt oder er Missbräuche durch Dritte feststellt, hat er dies unverzüglich Gartencenter Augsburg mitzuteilen und die Sperrung der Karte zu veranlassen. In diesem Fall und bei Verlust der Kundenkarte, kann er in jedem Gartencenter Augsburg Markt oder per Post eine kostenlose Ersatzkarte beantragen.
5. Kundenindividuelle Einkaufsvorteile und Werbung
Gartencenter Augsburg ist verpflichtet, dem Kunden von Zeit zu Zeit individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Einkaufsvorteile und kundenindividuelle Werbung für Angebote, die der Kunde bei Gartencenter Augsburg erwerben kann oder die von Gartencenter Augsburg vermittelt werden (z. B. Gerätemiete, Versicherungen, Bauleistungen, weitere Services etc.), und/oder für Angebote und Vermittlungsleistungen anderer Unternehmen der Unternehmensgruppe zukommen zu lassen. Kundenindividuelle Einkaufsvorteile und kundenindividuelle Werbung sollen sich an den mutmaßlichen oder tatsächlich bekannten Präferenzen des Kunden und seinem bisherigen Einkaufsverhalten ausrichten. Im Hinblick auf die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und die Form der werblichen Ansprache beachtet Gartencenter Augsburg selbstverständlich die für Gartencenter Augsburg geltenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen. Näheres zum Datenschutz finden Sie beigefügt zu Ihrem Kundenantragsformular, als Aushang in den Gartencenter Augsburg Märkten sowie unter www.gartencenter-augsburg.de/de/Kundenkarte/datenschutz.htm.
6. Kündigung und Änderung der AGB
6.1 Der Inhaber der Kundenkarte kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme am Kundenkartenprogramm in Textform an Gartencenter Augsburg GmbH & Co. KG, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund oder via E-Mail an service@gartencenter-augsburg.dekündigen.
6.2 Eine Kündigung durch Gartencenter Augsburg ist unter Einhaltung einer Frist von zwölf Wochen zum Ende eines jeden Sammelzeitraumes möglich, es sei denn, die – dann fristlose – Kündigung erfolgt fristlos aus wichtigem Grund. Bei einer Kündigung durch Gartencenter Augsburg erhält der Kunde nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen seinen Bonus, es sei denn, der Kunde hat zu einer Kündigung aus wichtigem Grund schuldhaft Anlass gegeben (insbesondere durch Missbrauch).
6.3 Gartencenter Augsburg behält sich vor, das Gartencenter Augsburg Kundenkartenprogramm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Kundenbelange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. Gartencenter Augsburg behält sich weiter vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die zum Zeitpunkt der Änderung oder Ergänzung dieser Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Änderung dieser Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 2 Monaten nach Zugang der Mitteilung der Änderung, die mindestens in Textform an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgt, in Textform widerspricht, oder wenn der Kunde nach Ablauf der Frist weiter die Kundenkarte einsetzt. Gartencenter Augsburg wird den Kunden auf das Recht zum Widerspruch und die Rechtsfolge des nicht fristgerechten Widerspruchs in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Teilnahmebedingungen, ist Gartencenter Augsburg zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen berechtigt.
7. Rechnungskauf
7.1 Wurde an den Kunden eine Kundenkarte mit der zusätzlichen Funktion "Rechnungskauf" ausgegeben, gelten ergänzend die folgenden Regelungen dieses Abschnitts.
7.2 Die Kundenkarte dient dem Nachweis, dass eine Berechtigung zum Rechnungskauf für diesen Kunden vorliegt. Gartencenter Augsburg kann – ohne hierzu verpflichtet zu sein – verlangen, dass sich der Inhaber der Kundenkarte durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis ausweist. Bei Verwendung der Karte durch einen Nichtberechtigten haftet der Karteninhaber auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, es sei denn, er hat die unbefugte Verwendung nicht zu vertreten.
7.3 Abweichend von Ziff. 2.1 wird der Bonus nicht als Gartencenter Augsburg Gutscheinkarte ausgezahlt, sondern in Form einer mit zukünftigen Rechnungen zu verrechnenden Gutschrift. Eine Verrechnung mit zum Zeitpunkt des Ablaufes des Sammelzeitraumes noch offenen Rechnungen wird ausgeschlossen.
7.4 Gartencenter Augsburg ist berechtigt, die Rechnungskauffunktion jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren. Etwaig gesammelte Einkaufswerte bleiben nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen erhalten. Ein weiteres Sammeln ist auch ohne Rechnungskauf möglich.
8. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem Kunden einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
Stand: April 2023